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Briefe und Mails

Mail, die mich erreichte und auf das Problem aufmerksam machte

Von: Ingrid Röhling [partisch_und_roehling@csi.com]
Gesendet: Dienstag, 20. Juli 1999 16:48
An: Peter.Becker@bigfoot.de
Betreff: Betr. Swabedoo

Swabedoo ist als Markenzeichen beim Deutschen Patentamt
Unter der Nr. 398 10055 auf den Verlag Partisch und Röhling GmbH
Eingetragen
Sie sind also zu einer Veröffentlichung in jedweder Form nicht berechtigt
Wir möchten Sie daher bitten die Geschichte unverzüglich von Ihrer Homepage zu entfernen.
Andernfalls sehen wir uns zu gerichlichen Schritten Gezwungen.
Mit freundlichen Grüßen
Röhling
Verlag Partisch und Röhling

Papier-Brief an den Verlag

Verlag Partisch & Röhling Gmbh
Asternweg 4
23795 Bad Segeberg

1999-07-21

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mailabsenderangaben lassen sich fälschen. Darum bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob die beiliegende Mail tatsächlich von Ihnen kommt, oder ob da jemand in Ihrem Namen Unfug macht, um Ihr Geschäft zu schädigen.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß ein kluger Verleger eine alte, weit verbreitete und beliebte Geschichte, die schon zum allge­meinen Kulturgut gehört, per Rechtsmittel als persönliches Eigentum beschlagnahmt. Das muß doch ausgerechnet die Zielgruppe Ihres Büchersortiments empören, so daß instinktiv Kaufzurückhaltung geübt wird, selbst wenn niemand ausdrücklich zum Boykott aufruft.

Ich bitte um Antwort per Papierbrief, damit ich -egal wie sie ausfällt- etwas rechtsverbindliches in der Hand habe. Wenn ich bis 1.8.99 nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, daß die Mail eine Fälschung ist.

Mit freundlichem Gruß

Mail

Von: Ingrid Röhling [partisch_und_roehling@csi.com]
Gesendet: Mo 02.08.99 12:58
An: Peter.Becker@bigfoot.de
Betreff: Ihr Brief vom 21.07.1999

Sehr geehrter Herr Becker,
hiermit bestätigen wir unser Mail vom 20. Juli 1999.

Wir haben noch bis zum 8. August 1999 Betriebsferien.
Anschließend werden wir uns unverzüglich mit Ihrem Fall befassen.

Mit freundlichem Gruß
Röhling
Verlag Partisch&Röhling

Mail an den Verlag

Von: Becker Peter
Gesendet: Freitag, 6. August 1999 08:32
An: 'Ingrid Röhling'
Betreff:
Ihre Drohmail vom 20. Juli und Eingangsbestätigung vom 2. August

Hallo,

Wie schön, ich bin also ein "Fall". Offenbar bevorzugen Sie die juristische Denke.
Nun denn, dann wollen wir auch juristisch sein:

Das deutsche Markengesetz verbietet die Verwendung des geschützten Begriffs ohne Zustimmung des Inhabers der Marke nur "im geschäftlichen Verkehr".
Eine Verwendung im privaten und gemeinnützigen Bereich (also auch auf privaten Homepages) ist somit nicht verboten.

Ich habe die Geschichte wieder aufgenommen und sehe Ihren "gerichlichen Schritten" mit Gelassenheit entgegen.

Wenn sie einem guten Rat zugänglich sind, dann mailen Sie jedem privaten Homepagebesitzer, der von Ihnen eine solche Drohmail erhielt, daß Sie die Aufforderung zurückziehen und schicken ihm als Versöhnungsgeste ein Exemplar des Swabedoo-Büchleins.


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